AXA Hörgeräte Versicherung

Mit ihrer Hörgeräteversicherung bietet die AXA ein spezielles Modell an, das sowohl eine private Zusatzversicherung als auch eine Sachversicherung beinhaltet. Dies bedeutet: Wenn ein Hörgerät benötigt wird, werden unabhängig von Zuzahlungen der Krankenkasse bis zu 80% des Kaufpreises übernommen. Auch bei Reparaturen und Verlust übernimmt die AXA Hörgeräteversicherung Teilbeträge. Hier regelt sie auch Schäden, die über die Reparaturkostenpauschalen der Krankenversicherung in Höhe von durchschnittlich 140 € hinausgehen - auch bei persönlicher Fahrlässigkeit oder Unfällen. Die Preisgrenze für die Erstattung von Versicherungsansprüchen beträgt alle 5 Jahre 500 €.

Vorteile der AXA Hörgeräteversicherung

Online abschließbar

Wirksam nach 3-monatiger Wartezeit

Bis zu 80 % für neue Hörgeräte

Maximal 500 € je Ohr

Erstattung bei Verlust

Bis zu 500 € für gleichwertigen Ersatz

Audiochecks

Erstattung von bis zu 80 €

Ab 12 € monatlich

Abhängig vom Brutto-Hörgerätepreis

Reparaturkosten

Teilweise Übernahme bei allen Schäden

100 % bei Sehhilfen

Erstattung bis 300 €

Weitere Zuschüsse

Zum Beispiel für Vorsorge und Heilpraktiker

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