AXA Hörgeräte Versicherung
Mit ihrer Hörgeräteversicherung bietet die AXA ein spezielles Modell an, das sowohl eine private Zusatzversicherung als auch eine Sachversicherung beinhaltet. Dies bedeutet: Wenn ein Hörgerät benötigt wird, werden unabhängig von Zuzahlungen der Krankenkasse bis zu 80% des Kaufpreises übernommen. Auch bei Reparaturen und Verlust übernimmt die AXA Hörgeräteversicherung Teilbeträge. Hier regelt sie auch Schäden, die über die Reparaturkostenpauschalen der Krankenversicherung in Höhe von durchschnittlich 140 € hinausgehen - auch bei persönlicher Fahrlässigkeit oder Unfällen. Die Preisgrenze für die Erstattung von Versicherungsansprüchen beträgt alle 5 Jahre 500 €.
Vorteile der AXA Hörgeräteversicherung
Online abschließbar
Wirksam nach 3-monatiger Wartezeit
Bis zu 80 % für neue Hörgeräte
Maximal 500 € je Ohr
Erstattung bei Verlust
Bis zu 500 € für gleichwertigen Ersatz
Audiochecks
Erstattung von bis zu 80 €
Ab 12 € monatlich
Abhängig vom Brutto-Hörgerätepreis
Reparaturkosten
Teilweise Übernahme bei allen Schäden
100 % bei Sehhilfen
Erstattung bis 300 €
Weitere Zuschüsse
Zum Beispiel für Vorsorge und Heilpraktiker