Nürnberger Hörgeräte Versicherung
Mit dem Modell "Sehen und Hören" spricht die Nürnberger Versicherung gezielt Nutzer von Hör- und Sehhilfen an. In Form einer ergänzenden ambulanten Krankenversicherung werden beim Kauf von Hörgeräten bis zu 64% des Kaufpreises gedeckt. Der Betrag gilt pro Ohr und beträgt maximal 800 €. Der tatsächliche Bruttokaufpreis der Hörgeräte ist ohne Berücksichtigung zusätzlicher Krankenversicherungszahlungen versichert. Es ist lediglich eine Wartezeit von 36 Monaten zu beachten, bevor die Hörgeräteversicherung zum ersten Mal in Anspruch genommen werden kann. Zusätzlich sind Dienstleistungen für den Kauf von Sehhilfen und Laser-Augenchirurgie enthalten.
Vorteile der Nürnberger Hörgeräteversicherung
Vergleichsweise günstige Beiträge
Bereits ab 9,12 € im Monat
Bis zu 100 % Schutz der privaten Zuzahlung
Berücksichtigt werden keine Zuzahlungen der GKV
100 % bei Sehhilfen
Alle 2 Jahre, bis zu 300 €
Mögliche Inanspruchnahme alle 3 Jahre
Beispielsweise für die Zuzahlung zum neuen Hörgerät
Übernahme von bis zu 800 €
Pro Hörgerät und Ohr
100 % bei Augenlaseroperationen
Alle 5 Jahre, bis zu 750 € pro Auge