Nürnberger Hörgeräte Versicherung

Mit dem Modell "Sehen und Hören" spricht die Nürnberger Versicherung gezielt Nutzer von Hör- und Sehhilfen an. In Form einer ergänzenden ambulanten Krankenversicherung werden beim Kauf von Hörgeräten bis zu 64% des Kaufpreises gedeckt. Der Betrag gilt pro Ohr und beträgt maximal 800 €. Der tatsächliche Bruttokaufpreis der Hörgeräte ist ohne Berücksichtigung zusätzlicher Krankenversicherungszahlungen versichert. Es ist lediglich eine Wartezeit von 36 Monaten zu beachten, bevor die Hörgeräteversicherung zum ersten Mal in Anspruch genommen werden kann. Zusätzlich sind Dienstleistungen für den Kauf von Sehhilfen und Laser-Augenchirurgie enthalten.

Vorteile der Nürnberger Hörgeräteversicherung

Vergleichsweise günstige Beiträge

Bereits ab 9,12 € im Monat

Bis zu 100 % Schutz der privaten Zuzahlung

Berücksichtigt werden keine Zuzahlungen der GKV

100 % bei Sehhilfen

Alle 2 Jahre, bis zu 300 €

Mögliche Inanspruchnahme alle 3 Jahre

Beispielsweise für die Zuzahlung zum neuen Hörgerät

Übernahme von bis zu 800 €

Pro Hörgerät und Ohr

100 % bei Augenlaseroperationen

Alle 5 Jahre, bis zu 750 € pro Auge

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